Versicherungsrecht

Ich berate und vertrete Sie bei Fragen rund um die

  • ordnungsgemäße Anzeige einer Berufsunfähigkeit oder eines Unfalls
  • Deckungsablehnung der Versicherung und den Umgang mit angeblichen Vorschäden
  • Prozessführung gegen die Unfall- oder BU-Versicherung
  • anwaltliche Unterstützung im Nachprüfungs- oder Berufungsverfahren

und bei allen anderen rechtlichen Fragestellungen zu Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen.

 

Bei einem Unfall mit Personenschäden oder einer Berufsunfähigkeit sollten Sie schon zur Formulierung der Schadensanzeige zu mir kommen und nicht erst die Deckungsablehnung durch die Versicherung abwarten.

In diesen Fällen geht es oft um erhebliche Summen oder sogar um Ihre finanzielle Existenz und gerade dann zahlt die Versicherung oftmals nicht. Aber wer sich rechtzeitig und kompetent wehrt, hat gute Chancen: Meist reklamiert die Versicherung eine Pflichtverletzung durch den Versicherten und verweigert deshalb die Zahlung. Doch die angeblich weggefallene Zahlungspflicht der Versicherung, ein Rücktritt, eine Kündigung oder eine Anfechtung wegen des Vorwurfs einer arglistigen Täuschung sind zumeist nicht berechtigt und halten einer rechtlich fundierten Prüfung nicht stand.

Ich betreue und berate Sie von Anfang an – von der Schadensanzeige bis zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen. Auch im Nachprüfungsverfahren und bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung sowie der Vertretung im Berufungsverfahren bin ich stets an Ihrer Seite und erläutere Ihnen, welcher Weg für Sie der Beste ist.

Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

 

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