Familienrecht

Auseinandersetzungen in Ehescheidungsverfahren sind für die Betroffenen immer auch eine persönliche Belastung. Das gesamte Verfahren ist oft von Emotionen zwischen den Parteien geprägt. Da nicht selten aber auch existentielle Fragen zu klären sind, ist es umso wichtiger, dass Sie von Anfang an ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin, spezialisiert auf eben das weitgefächerte Familienrecht, über die verschiedenen Probleme, aber auch Möglichkeiten berät und Ihre Interessen durchsetzt, sei es nun außergerichtlich oder, wenn erforderlich, vor einem Gericht.

Im Rahmen von Ehescheidungsverfahren stehen folgende Punkte häufig im Brennpunkt der notwendigen Klärung:

 Trennungsunterhalt bis zur Scheidung

  • Nachehelicher Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratsteilung
  • Sorge- und Umgangsrecht bzgl. gemeinsamer Kinder

 

Kindesunterhalt

Die Absicherung der Kinder über die Festlegung von Kindesunterhalt ist in Kindschaftssachen von herausragender Bedeutung und leider auch oft ein großes Streitthema. Dazu kommt der nicht ganz selten anzutreffende Umstand, dass Unterhalt nicht gezahlt wird. Mehrheitlich sind, so der aktuelle Stand, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern von der Nichtzahlung der Unterhaltsbeträge (durch die Kindsväter) betroffen. Aber auch die umgekehrten Konstellationen kennen wir aus der Praxis. In einem solchen Fall wird ein(e) Unterhaltsschuldner(in) aufgefordert, seine / ihre Einkommensverhältnisse mitzuteilen, so dass eine Berechnung der Unterhaltshöhe erfolgen kann.

Sollte er / sie freiwillig – wie so oft – an der Auskunftserteilung nicht mitwirken, ist auch eine klageweise Durchsetzung dieses Anspruchs möglich. Sollte ein(e) Unterhaltsschuldner(in) trotz notfalls auch gerichtlich festgestellter Unterhaltspflicht den Unterhalt nicht zahlen, so bleibt letztlich nur die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen. Nehmen Sie auch hier rechtzeitig Kontakt mit uns auf, damit sich nicht erst hohe Unterhaltsrückstände ansammeln, die dann nicht auf Anhieb nachgezahlt werden können. Es geht um Sie und in besonderem Maße um Ihr Kind!

 

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

… zwar in der Praxis eher selten, aber nach unserer Erfahrung leider vernachlässigt und an sich in geeigneten Fällen ein Muss in der Beratung.

Durch den Abschluss von Eheverträgen kann für den Fall späterer Scheidungen viel Konfliktpotential schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Zwar können die Parteien auch in laufenden Ehescheidungsverfahren noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, allerdings ist dieser Fall in der Praxis relativ selten, da zu diesem (oft zu) späten Zeitpunkt nicht selten sämtliche rationale Lösungsversuche an den Emotionen der Parteien scheitern. Welche Punkte in welchem Umfang regelungsfähig sind, teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch mit. Und auch hier gilt: rechtzeitiger fachkundiger Rat schützt oft vor unliebsamen Folgen.

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